AUFWANDS­ENTSCHÄDIGUNG & MEHR

Als Studienteilnehmer*in erhältst du nach Abschluss einer Studie in der Regel eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Dabei handelt es sich um feste Sätze, die sich nach dem Studienaufwand richten. Grundsätzlich müssen diese Zuwendungen selbst versteuert werden.

Unentschuldigte Abwesenheit von einem Studientermin oder das Nichteinhalten der Studienvorgaben führen zu Kürzungen oder zum Einbehalten der Aufwandsentschädigung, gelegentlich auch zum Studienausschluss.

Neben der Aufwandsentschädigung, die du bekommst, bist du als Studienteilnehmer*in ein wichtiger Teil am großen Ganzen – an unserer Produktentwicklung. Du kannst Neues kennenlernen und einen Blick hinter unsere Kulissen werfen.

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